Datenschutz- und Datenschutzfolgeabschätzungskonzept Kameraüberwachung Gerätehaus Wittenbeck
1. Verantwortlicher
- Name / Organisation: Freiwillige Feuerwehr Wittenbeck
- Ansprechpartner: Wehrführer
- Kontakt Datenschutzbeauftragter: Wolfram Pagel, stellv. Wehrführer, 0151-50570401, datenschutz@feuerwehrwittenbeck.de
2. Zweck der Videoüberwachung
- Schutz der Feuerwehrfahrzeuge, Ausrüstung und des Gerätehauses
- Schutz Kritischer Infrastruktur
- Vorbeugung von Vandalismus und Diebstahl
- Rechtmäßige Grundlage: berechtigtes Interesse nach DSGVO Art. 6 Abs. 1e sowie §11 Abs. 1 Nr 1+2 DSG-MV
3. Kameradetails
| Kamera | Standort | Blickrichtung / Bereich | Erfasst personenbezogene Daten | Kommentar |
| Kamera 1 | Vorderseite Gerätehaus | Ausfahrt FZ / Eingang | ja, Personen, Fahrzeuge | Auf öffentlichen Gehweg nur minimal sichtbar |
| Kamera 2 | Rückseite Gerätehaus | Nebeneingang / Geräteschuppen | ja, Personen, Fahrzeuge | Keine Nachbargrundstücke erfasst |
Hinweis: Öffentliche Bereiche werden so wenig wie möglich erfasst, Privatsphäre Dritter geschützt.
4. Hinweisschilder
- Position: Eingang Vorderseite und Nebeneingang Rückseite
- Text: Dieser Bereich wird Videoüberwacht, Hinweise zu Datenschutz, Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
5. Aufbewahrung & Löschung
- Speicherdauer: 7 Tage
- Löschprozess: automatisch nach Ablauf der Frist oder manuell bei Bedarf
- Aufzeichnungen werden nur im berechtigten Fall eingesehen
6. Zugriff & Berechtigungen
- Berechtigte Personen: Wehrführer und sein Stellvertreter, Bürgermeister
- Protokollierung aller Zugriffe auf Aufnahmen
- Kein Zugriff durch unbefugte Personen
7. Technische & organisatorische Maßnahmen
- Kameras gesichert mit Passwort / Zugangskontrolle
- Aufzeichnungen verschlüsselt auf gesichertem Speicher
- Protokolle zur Nachverfolgung aller Zugriffe vorhanden
8. Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
- Risikoanalyse: geringe Eingriffsintensität, da nur Feuerwehrgelände erfasst, Nachbarn kaum betroffen
- Maßnahmen zur Risikominderung: Beschränkung Blickwinkel, kurze Speicherfristen, Hinweisschilder, Zugriffskontrolle
9. Evaluierung der Notwendigkeit
- Das Videoüberwachungskonzept wird regelmäßig alle 12 Monate überprüft.
- Ziel: Prüfen, ob die Kameras weiterhin erforderlich sind, Zweck gerechtfertigt bleibt und Datenschutz gewährleistet ist.
- Ergebnisse der Evaluierung werden dokumentiert und ggf. Maßnahmen angepasst (z. B. Blickwinkel ändern, Speicherfristen anpassen, Kameras entfernen).