Videoüberwachung

Datenschutz- und Datenschutzfolgeabschätzungskonzept Kameraüberwachung Gerätehaus Wittenbeck

1. Verantwortlicher

  • Name / Organisation: Freiwillige Feuerwehr Wittenbeck
  • Ansprechpartner: Wehrführer
  • Kontakt Datenschutzbeauftragter: Wolfram Pagel, stellv. Wehrführer, 0151-50570401, datenschutz@feuerwehrwittenbeck.de

2. Zweck der Videoüberwachung

  • Schutz der Feuerwehrfahrzeuge, Ausrüstung und des Gerätehauses
  • Schutz Kritischer Infrastruktur
  • Vorbeugung von Vandalismus und Diebstahl
  • Rechtmäßige Grundlage: berechtigtes Interesse nach DSGVO Art. 6 Abs. 1e sowie §11 Abs. 1 Nr 1+2 DSG-MV

3. Kameradetails

KameraStandortBlickrichtung / BereichErfasst personenbezogene DatenKommentar
Kamera 1Vorderseite GerätehausAusfahrt FZ / Eingangja, Personen, FahrzeugeAuf öffentlichen Gehweg nur minimal sichtbar
Kamera 2Rückseite GerätehausNebeneingang / Geräteschuppenja, Personen, FahrzeugeKeine Nachbargrundstücke erfasst

Hinweis: Öffentliche Bereiche werden so wenig wie möglich erfasst, Privatsphäre Dritter geschützt.


4. Hinweisschilder

  • Position: Eingang Vorderseite und Nebeneingang Rückseite
  • Text: Dieser Bereich wird Videoüberwacht, Hinweise zu Datenschutz, Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

5. Aufbewahrung & Löschung

  • Speicherdauer: 7 Tage
  • Löschprozess: automatisch nach Ablauf der Frist oder manuell bei Bedarf
  • Aufzeichnungen werden nur im berechtigten Fall eingesehen

6. Zugriff & Berechtigungen

  • Berechtigte Personen: Wehrführer und sein Stellvertreter, Bürgermeister
  • Protokollierung aller Zugriffe auf Aufnahmen
  • Kein Zugriff durch unbefugte Personen

7. Technische & organisatorische Maßnahmen

  • Kameras gesichert mit Passwort / Zugangskontrolle
  • Aufzeichnungen verschlüsselt auf gesichertem Speicher
  • Protokolle zur Nachverfolgung aller Zugriffe vorhanden

8. Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

  • Risikoanalyse: geringe Eingriffsintensität, da nur Feuerwehrgelände erfasst, Nachbarn kaum betroffen
  • Maßnahmen zur Risikominderung: Beschränkung Blickwinkel, kurze Speicherfristen, Hinweisschilder, Zugriffskontrolle

9. Evaluierung der Notwendigkeit

  • Das Videoüberwachungskonzept wird regelmäßig alle 12 Monate überprüft.
  • Ziel: Prüfen, ob die Kameras weiterhin erforderlich sind, Zweck gerechtfertigt bleibt und Datenschutz gewährleistet ist.
  • Ergebnisse der Evaluierung werden dokumentiert und ggf. Maßnahmen angepasst (z. B. Blickwinkel ändern, Speicherfristen anpassen, Kameras entfernen).